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Newsletter
von Dr. Matthias Münder

Ausgabe April 2024

„Newsletter-Update“ – worüber haben wir schon berichtet?

von Dr. Matthias Münder

Warten auf den EuGH – Klarheit zu Auswirkungen von Fehlern in der Massenentlassungsanzeige erst in ein bis zwei Jahren

In unserem letzten Newsletter berichteten wir daüber, dass sich eine Kehrtwende des BAG im Massenentlassungsrecht andeutet: Der Sechste Senat des BAG hatte angekündigt, seine bisherige Rechtsprechung, wonach Fehler im Massenentlassungsverfahren zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen führen, aufgeben zu wollen. Hierzu hatte er den Zweiten BAG-Senat um Stellungnahme gebeten. Dieser hat nun – anders als erhofft – nicht die erste Ausfahrt genommen und der Rechtsprechungsänderung zugestimmt, sondern diese Frage dem EuGH zur Klärung vogelegt.  Der EuGH ist jetzt dazu berufen, für mehr Rechtsklarheit im europäischen Massenentlassungsrecht zu sorgen, bevor das BAG eine mögliche (teilweise) Kehrtwende vollziehen kann.


von Thorsten Sierk

Ausgabe Januar 2024

Gesetzlicher Urlaub für den GmbH-Fremdgeschäfts­führer?

von Thorsten Sierk

Bereits aus unseren vergangenen Newslettern wurde deutlich: Das Urlaubsrecht unterliegt einem steten Wandel. Hintergrund ist nicht, dass der deutsche Gesetzgeber das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ständig ändern würde, sondern, dass das Urlaubsrecht in großen Teilen auf europarechtlichen Grundlagen fußt. Insoweit hat der EuGH hier ein Wörtchen mitzureden, was die deutschen Gerichte in großer Regelmäßigkeit zur Verschärfung ihrer (Urlaubs)rechtsprechung zwingt.


von Dr. Cornelius Lindemann

Ausgabe Januar 2024

Zufällig krank bis zum letzten Arbeitstag? – Zum Beweiswert der Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung

von Dr. Cornelius Lindemann

Nach einer Kündigung werden manche Beschäftigte von einer plötzlichen Krankheit heimgesucht. Die darauf folgende passgenaue Krankschreibung bis zum letzten Arbeitstag führt dann nicht selten zu dem Verdacht, dass diese nicht völlig zufällig genau bis zu diesem Zeitpunkt reicht. Der Beweiswert eines ärztlichen Attests ist zwar hoch, aber nicht unerschütterlich. Hierzu hat das BAG nun in seinem Urteil vom 13. Dezember 2023 eine neue Entscheidung vorgelegt, die seine bisherigen Äußerungen hierzu aus der jüngeren Vergangenheit (s.u.) erweitert.


von Maike Küpper

Ausgabe Januar 2024

Ausgewählte arbeitsrechtliche Neuerungen in 2024

von Maike Küpper

Auch das Jahr 2024 hält einige – wenn auch derzeit noch wenige – arbeitsrechtliche Neuregelungen bereit. Die wichtigsten Regelungen, die gleich seit Jahresbeginn gelten, fassen wir Ihnen im Folgenden zusammen. Es sind jedoch zahlreiche weitere, größere Gesetzesvorhaben in der „Pipeline“, die im Laufe des Jahres 2024 erwartet werden, sich teils aber schon (seit Jahren) verzögern. Zu nennen wären hier etwa das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung, das Betriebsrätevergütungsgesetz, das Bürokratieentlastungsgesetz, das Wachstumschancengesetz oder das Gesetz zur Einführung der „Familienstartzeit“. Über Neuerungen hierzu werden wir Sie natürlich in gewohnter Weise informieren!


von Dr. Michael Kuhnke

Ausgabe Januar 2024

Massenentlassungen – Weitreichende Erleichterungen des Verfahrens in Sicht

von Dr. Michael Kuhnke

Plant ein Arbeitgeber eine Restrukturierung, hat er meist das Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren der §§ 111 f. BetrVG im Blick. Weniger Aufmerksamkeit wird in der Regel dem – übrigens auch in betriebsratslosen Betrieben – einzuhaltenden sog. Massenentlassungsverfahren des § 17 KSchG geschenkt. Dabei ist der Begriff „Massenentlassung“ etwas irreführend, denn eine solche kann schon dann vorliegen, wenn in einem Betrieb mit 21 Arbeitnehmern die Arbeitsverhältnisse von sechs Arbeitnehmern beendet werden sollen, wobei hier auch Aufhebungsverträge mitzählen.