von Dr. Cornelius Lindemann
Ausgabe Juli 2023
„Newsletter-Update“ – worüber haben wir schon berichtet?
Frühzeitige Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs
In unseren Newsletter-Ausgaben aus Oktober 2022 und Januar 2023 berichteten wir über die Entscheidungen des EuGH aus September 2022 und des BAG aus Dezember 2022 zu Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und zur Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch die Arbeitgeber. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 31.1.2023 – 9 AZR 107/20) erneut zum Urlaubsrecht und den Mitwirkungsobliegenheiten der Arbeitgeber entschieden und eine wesentliche Frage beantwortet, die nach den vorherigen Entscheidungen bislang unbeantwortet geblieben war: Wie können Arbeitgeber die Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen (und damit einen Verfall des Urlaubsanspruchs 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bei Langzeiterkrankungen sicherstellen), wenn ein Arbeitnehmer so früh im Urlaubsjahr erkrankt, dass weder ein rechtzeitiger Hinweis noch eine tatsächliche Urlaubsgewährung möglich ist?
von Dr. Cornelius Lindemann
Ausgabe April 2023
Zeitenwende in der Zeitarbeit? – Die EuGH-Entscheidung zur „Achtung des Gesamtschutzes“ von Leiharbeitnehmern
Der große Schock ist zunächst ausgeblieben: Nachdem im Vorfeld des 15. Dezember 2022 eine Erschütterung im Ausmaß der CGZP-Entscheidung von 2010 – damals war eine Gewerkschaft für tarifunfähig erklärt worden – erwartet wurde, fiel die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Zeitarbeit weniger gravierend aus als von vielen befürchtet. Die Zeitarbeitsbranche wurde nicht mit einem Handstreich erledigt – das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde als grundsätzlich unionsrechtskonform eingeschätzt und auch die Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche wurden nicht pauschal für unwirksam erklärt. Ein „Gesamtschutz“ soll trotzdem sichergestellt und notfalls von den Arbeitsgerichten überprüft werden.
von Dr. Nina Tholuck
Ausgabe April 2023
Entgeltgleichheit von Männern und Frauen – eine Pressemitteilung des BAG sorgt für Aufregung
Dürfen Gehälter etwa nicht mehr frei verhandelt werden? Diese Frage stellen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit im Februar dieses Jahres eine Entscheidung des BAG zum Anspruch auf Entgeltgleichheit – bislang nur als Pressemitteilung – veröffentlicht wurde.
von Jana Reimers
Ausgabe April 2023
Arbeitszeiterfassung – BMAS legt Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor
Seit einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 und dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ des BAG aus dem Jahr 2022 ist klar: Das Arbeitszeitgesetz in Deutschland ist reformbedürftig. Das Bundesarbeitsministerium hatte bereits für das erste Quartal 2023 die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung – eine Pflicht, die laut BAG ohnehin schon besteht – angekündigt. Der nunmehr am 18. April 2023 vorgelegte Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes wurde daher mit Spannung erwartet.
von Catharina Scharrer
Ausgabe April 2023
Einseitige Versetzungen ins Ausland
Die Arbeitswelt wird immer dynamischer, internationaler und vernetzter. Die Errichtung internationaler Standorte und länderübergreifender Konzernstrukturen kann dabei auch Auswirkungen auf den Arbeitsort von Arbeitnehmern haben. § 106 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) erlaubt es Arbeitgebern, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen einseitig zu bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind und der Arbeitgeber die berechtigten Belange der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt.