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Erstklassig im
Arbeitsrecht.

Mit Expertise immer an Ihrer Seite.


Über ein Dutzend hochqualifizierte Rechts- und Fachanwältinnen und -anwälte steht Ihnen bei SCHRAMM MEYER KUHNKE für alle arbeitsrechtlichen Themen beratend zur Seite.

Wir verfügen über ausgezeichnetes Know-how auf sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechts und haben bereits zahlreiche hochkomplexe Restrukturierungen, Transformationen, Compliance-Untersuchungen und Unternehmenstransaktionen begleitet.

Immer für Sie da, immer auf höchstem Niveau.

Von einer schnellen Einschätzung bis zur vertrauensvollen Begleitung über lange Zeiträume hinweg sind wir an Ihrer Seite. Unser Beratungsspektrum umfasst den gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und stellt Ihren Anspruch an arbeitsrechtliche Unterstützung zu jeder Zeit in den Mittelpunkt. Pragmatisch, präzise und persönlich.

Restrukturierung und Transformation

Wir sind Expertinnen und Experten für Betriebsschließungen, -verlagerungen und -stilllegungen, Personalabbaumaßnahmen sowie In- und Outsourcingprojekte und Betriebsübergänge.

Verträge und Vergütung

Bei der Arbeitsvertragsgestaltung, der Gestaltung und der Beendigung von Anstellungen sowie der Einführung flexibler Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle stehen wir an Ihrer Seite.

Transaktionen

Wir beraten bei allen Arten von Unternehmenstransaktionen von der Due Diligence über die arbeitsrechtlichen Regelungen der SPA bis zur Post-Merger-Integration.

Compliance

Wir begleiten die Einführung von Codes of Conduct, beraten aber auch bei Compliance-Vorfällen bis hin zur umfassenden Sonder-Investigation.

Der SMK Newsletter

Ausgabe Januar 2025

Auch in diesem Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über relevante Entwicklungen bieten: Das BAG hält eine gängige Praxis der Überstundenvergütung von Teilzeitbeschäftigten für rechtswidrig. Nach einem EuGH-Urteil kommen Betriebsvereinbarungen als Grundlage einer Datenverarbeitung praktisch kaum noch in Betracht. Das VG Hamburg zeigt auf, wann Arbeitgebern Bußgelder drohen, wenn sie die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter nicht erfassen und das BAG buchstabiert die Anforderungen an Leiharbeit im Konzern weiter aus.