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Dr. Nina Tholuck
Profil

Dr. Sophie
Spicker

Maître en Droit

Rechtsanwältin
Associate

Kurzvita

Sophie Spicker studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und an der Université de Rennes I in Rennes, Frankreich.

Ihr Referendariat absolvierte sie 2020 am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, unter anderem mit Stationen im Generalkonsulat Edinburgh in Großbritannien und im Arbeitsrechtsteam einer deutschen Großkanzlei in Frankfurt. Im Anschluss an ihr Referendariat arbeitete sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin und sodann als Rechtsanwältin im Arbeitsrechtsteam einer deutschen Großkanzlei in Frankfurt. Im Jahr 2024 wurde sie von der Friedrich-Alexander-Universität mit einer Dissertation zum Thema „Das Freiwilligenprogramm in der arbeitsrechtlichen Restrukturierung“ promoviert. Im März 2025 wechselte sie zu SCHRAMM MEYER KUHNKE und unterstützt seitdem unsere Mandantinnen und Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

(Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch)

Auszeichnungen

Eine Kanzlei, viele Auszeichnungen: Sie finden SCHRAMM MEYER KUHNKE in sämtlichen bedeutenden Rankings sowie die Kolleginnen und Kollegen in anerkannten Publikationen.
Das Branchenmagazin JUVE nennt SCHRAMM MEYER KUHNKE auch im JUVE-Handbuch 2023/2024 als eine der führenden deutschen Arbeitsrechtskanzleien, im Ranking von brand eins wird unsere Kanzlei auch im Jahr 2023 in der höchsten Kategorie eingestuft. Das Nachrichtenmagazin FOCUS zählt SCHRAMM MEYER KUHNKE in seiner aktuellen Kanzleien-Liste wieder zu Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien im Bereich Arbeitsrecht, Chambers and Partners nennt SCHRAMM MEYER KUHNKE ebenfalls als eine der führenden deutschen Arbeitsrechtskanzleien. Dies gilt auch für die Rankings von Handelsblatt / Best Lawyers, Legal500 und Leaders League.

Geben Sie sich nur mit den Besten zufrieden – wir sind gerne persönlich für Sie da!


Publikationen

Das Freiwilligenprogramm in der arbeitsrechtlichen Restrukturierung

Baden-Baden 2024 (Dissertation)

BAG zur Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Vertragsstrafen bei langfristigem Ausschluss der ordentlichen Kündigung

DB 2023, 1739

Wirksamkeit einer Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“

jurisPR -ArbR 43/2023 Anm. 7

Mitglied­schaften

Mitglied im Deutschen Anwaltverein
Mitglied in der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung e.V.