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Dr. Michael Kuhnke
Profil

Judith Herzig


Associate
Rechtsanwältin

Kurzvita

Judith Herzig studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Universidad de Oviedo, Spanien. Im Anschluss an ihr Studium sammelte sie praktische Erfahrungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer mittelständischen Kanzlei.

Ihr Referendariat absolvierte Frau Herzig im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dabei legte sie ihren Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht, unter anderem mit Stationen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn, in einer deutschen Großkanzlei sowie in einem namhaften Dax-Konzern in Düsseldorf. Parallel war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsrechtsteam einer deutschen Großkanzlei tätig.

Nach ihrer Zulassung war Frau Herzig zunächst als Rechtsanwältin in einer auf Arbeits- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Daneben unterrichtete sie als Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht an einer Hamburger Hochschule und verfasste Beiträge in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften. Im Juni 2024 wechselte sie zu SCHRAMM MEYER KUHNKE und unterstützt seitdem unsere Mandantinnen und Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

(Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch)

Auszeichnungen

Eine Kanzlei, viele Auszeichnungen: Sie finden SCHRAMM MEYER KUHNKE in sämtlichen bedeutenden Rankings sowie die Kolleginnen und Kollegen in anerkannten Publikationen.
Das Branchenmagazin JUVE nennt SCHRAMM MEYER KUHNKE auch im JUVE-Handbuch 2023/2024 als eine der führenden deutschen Arbeitsrechtskanzleien, im Ranking von brand eins wird unsere Kanzlei auch im Jahr 2023 in der höchsten Kategorie eingestuft. Das Nachrichtenmagazin FOCUS zählt SCHRAMM MEYER KUHNKE in seiner aktuellen Kanzleien-Liste wieder zu Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien im Bereich Arbeitsrecht, Chambers and Partners nennt SCHRAMM MEYER KUHNKE ebenfalls als eine der führenden deutschen Arbeitsrechtskanzleien. Dies gilt auch für die Rankings von Handelsblatt / Best Lawyers, Legal500 und Leaders League.

Geben Sie sich nur mit den Besten zufrieden – wir sind gerne persönlich für Sie da!


Publikationen

Aufsätze

Kein Schadensersatzanspruch bei einer Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 DS-GVO

ArbRAktuell 2023, 237

Arbeitszeit: 1:1-Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben durch Referentenentwurf?

ArbRAktuell 2023, 221 (gemeinsam mit Michael Fuhlrott)