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Erstklassig im
Arbeitsrecht.

Mit Expertise immer an Ihrer Seite.


Über ein Dutzend hochqualifizierte Rechts- und Fachanwältinnen und -anwälte steht Ihnen bei SCHRAMM MEYER KUHNKE für alle arbeitsrechtlichen Themen beratend zur Seite.

Wir verfügen über ausgezeichnetes Know-how auf sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechts und haben bereits zahlreiche hochkomplexe Restrukturierungen, Transformationen, Compliance-Untersuchungen und Unternehmenstransaktionen begleitet.

Immer für Sie da, immer auf höchstem Niveau.

Von einer schnellen Einschätzung bis zur vertrauensvollen Begleitung über lange Zeiträume hinweg sind wir an Ihrer Seite. Unser Beratungsspektrum umfasst den gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und stellt Ihren Anspruch an arbeitsrechtliche Unterstützung zu jeder Zeit in den Mittelpunkt. Pragmatisch, präzise und persönlich.

Restrukturierung und Transformation

Wir sind Expertinnen und Experten für Betriebsschließungen, -verlagerungen und -stilllegungen, Personalabbaumaßnahmen sowie In- und Outsourcingprojekte und Betriebsübergänge.

Verträge und Vergütung

Bei der Arbeitsvertragsgestaltung, der Gestaltung und der Beendigung von Anstellungen sowie der Einführung flexibler Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle stehen wir an Ihrer Seite.

Transaktionen

Wir beraten bei allen Arten von Unternehmenstransaktionen von der Due Diligence über die arbeitsrechtlichen Regelungen der SPA bis zur Post-Merger-Integration.

Compliance

Wir begleiten die Einführung von Codes of Conduct, beraten aber auch bei Compliance-Vorfällen bis hin zur umfassenden Sonder-Investigation.

Der SMK Newsletter

Ausgabe Juli 2024

Die Juli-Ausgabe unseres Newsletters hält wieder einen bunten Strauß an Themen bereit: Die Beiträge reichen von einem Klassiker im Kündigungsrechtsstreit – dem sog. Annahmeverzugslohn – über die Cannabis-Legalisierung bis hin zu den Folgen verspäteter Zielvorgaben bei einer erfolgsabhängigen Vergütung. Außerdem beschäftigen wir uns mit dem neuen Phänomen, dass immer öfter datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche – meist nach einer gescheiterten Bewerbung – mit dem Ziel geltend gemacht werden, um Schadensersatz zu verlangen.

  • Kündigung und Annahmeverzug: Neue Leitplanken des Bundesarbeitsgerichts
  • „Kiffen“ am Arbeitsplatz? – Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung im Arbeitsrecht
  • Wer zu spät kommt… Schadensersatzansprüche bei verspäteter Zielvorgabe
  • Schadensersatzanspruch bei nicht rechtzeitiger Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
  • „Newsletter-Update“ – worüber haben wir schon berichtet?