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Erstklassig im
Arbeitsrecht.

Mit Expertise immer an Ihrer Seite.


Über ein Dutzend hochqualifizierte Rechts- und Fachanwältinnen und -anwälte steht Ihnen bei SCHRAMM MEYER KUHNKE für alle arbeitsrechtlichen Themen beratend zur Seite.

Wir verfügen über ausgezeichnetes Know-how auf sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechts und haben bereits zahlreiche hochkomplexe Restrukturierungen, Transformationen, Compliance-Untersuchungen und Unternehmenstransaktionen begleitet.

Immer für Sie da, immer auf höchstem Niveau.

Von einer schnellen Einschätzung bis zur vertrauensvollen Begleitung über lange Zeiträume hinweg sind wir an Ihrer Seite. Unser Beratungsspektrum umfasst den gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und stellt Ihren Anspruch an arbeitsrechtliche Unterstützung zu jeder Zeit in den Mittelpunkt. Pragmatisch, präzise und persönlich.

Restrukturierung und Transformation

Wir sind Expertinnen und Experten für Betriebsschließungen, -verlagerungen und -stilllegungen, Personalabbaumaßnahmen sowie In- und Outsourcingprojekte und Betriebsübergänge.

Verträge und Vergütung

Bei der Arbeitsvertragsgestaltung, der Gestaltung und der Beendigung von Anstellungen sowie der Einführung flexibler Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle stehen wir an Ihrer Seite.

Transaktionen

Wir beraten bei allen Arten von Unternehmenstransaktionen von der Due Diligence über die arbeitsrechtlichen Regelungen der SPA bis zur Post-Merger-Integration.

Compliance

Wir begleiten die Einführung von Codes of Conduct, beraten aber auch bei Compliance-Vorfällen bis hin zur umfassenden Sonder-Investigation.

Der SMK Newsletter

Ausgabe Oktober 2024

Muss man jeder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung glauben? Langsam scheint sich hier der Wind zugunsten der Arbeitgeber zu drehen. In anderen Bereichen müssen Unternehmen hingegen weiter mit Gegenwind durch strenge Gesetze und Gerichtsurteile rechnen. Einige dieser Herausforderungen beleuchten wir in unserem neuen Newsletter. Allem Gegenwind zum Trotz gibt es auch einen Lichtblick: Ab dem 1. Januar 2025 wird es in vielen Fällen möglich sein, Arbeitsverträge rein digital abzuschließen – ohne zusätzliche Papierdokumentation.